1 PktD,D1Offizielle Nummer: 874

Dürfen an der Stelle, die mit der sichtbaren Haltestellelinie abgesteckt ist, Fahrzeuge anhalten, die Kinder in die Schulen und Kindergärten befördern?

Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Die auf der Fahrbahn sichtbare Linie P-17 „Haltestellenlinie“ markiert eine Haltestelle, die nicht nur für Linienbusse des öffentlichen Nahverkehrs, sondern auch für Fahrzeuge, die Kinder zu Schulen und Kindergärten befördern, bestimmt ist. Obwohl Art. 49 Abs. 1 Punkt 9 des Straßenverkehrsgesetzes das Anhalten an dieser Stelle generell verbietet, sind Schulbusse aufgrund spezifischer Vorschriften zu Verkehrszeichen dazu berechtigt.