2 PktPTOffizielle Nummer: 2190

Was soll man beim Verdacht der Beschädigung der Halswirbelsäule und beim ausbleibenden Atem beim Betroffenen im Verkehrsunfall tun?

Was soll man beim Verdacht der Beschädigung der Halswirbelsäule und beim ausbleibenden Atem beim Betroffenen im Verkehrsunfall tun?

Beschreibung

Art. 44 Abs. 2 und 3 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 in der geänderten Fassung)
Erklärung

Richtige Antwort: Kreislauf-Atem-Belebung anfangen

Obwohl das Foto eine Person darstellt, die eine Halswirbelsäulenverletzung erlitten haben könnte (Griff in den Nacken), ist die entscheidende Information in der Frage der Atemstillstand des Opfers. In einer Situation unmittelbarer Lebensgefahr hat die Wiederherstellung der Vitalfunktionen Vorrang, daher muss sofort mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung begonnen werden (Grundsatz „Leben vor Funktion“). Den Kopf zu beugen oder Gegenstände unter ihn zu legen, ist in diesem Zustand ein Fehler, da dies die Atemwege blockieren kann. Die Pflicht zur Hilfeleistung ergibt sich aus Art. 44 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes.