3 PktPTOffizielle Nummer: 2613

Soll man in dieser Situation besonders vorsichtig sein?

Beschreibung

Art. 3 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1 und Art. 26 Abs. 1 sowie Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137 und 1448) und § 5 Abs. 5 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 sowie in Verbindung mit § 47 Abs. 1 der Verordnung der Minister für Infrastruktur sowie für Inneres und Verwaltung vom 31. Juli 2002 über Verkehrszeichen und -signale (GBl. Nr. 170, Pos. 1393, in der geänderten Fassung)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

In dieser Situation nähern Sie sich einem markierten Fußgängerüberweg, was Ihnen gemäß Art. 26 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes die Pflicht auferlegt, besondere Vorsicht walten zu lassen. Zusätzlich ist auf der rechten Seite das Warnzeichen A-17 „Kinder“ zu sehen, das vor einem besonders von Kindern besuchten Ort warnt, was ebenfalls erhöhte Aufmerksamkeit erfordert. Die Einhaltung besonderer Vorsicht ist entscheidend, um angemessen auf Fußgänger reagieren zu können, die auf der Fahrbahn erscheinen könnten.