2 PktPTOffizielle Nummer: 2621
Sollen Sie als ein Beteiligter am Verkehrsunfall Maßnahmen zwecks Absicherung des Unfallortes treffen?
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Gemäß den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts ist jeder Unfallbeteiligte verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit an der Unfallstelle zu gewährleisten. Dies dient dazu, das Risiko von Folgeunfällen zu minimieren und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen.