3 PktPTOffizielle Nummer: 4025

Darf der Straßenbahnführer die Straßenbahn nach dem Alkoholkonsum (z.B. ein Bier) führen, soweit er sich wohl fühlt?

Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Das Gesetz verbietet kategorisch das Führen jeglichen Fahrzeugs, einschließlich einer Straßenbahn, im Zustand nach Alkoholkonsum. Dieser Zustand, der eine Blutalkoholkonzentration von 0,2 bis 0,5 Promille bedeutet, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, und das subjektive Befinden des Fahrzeugführers ist für die rechtliche Beurteilung dieser Situation ohne Belang.