3 PktPTOffizielle Nummer: 4027

Darf man beim Straßenbahnführen am Handy sprechen, soweit man keinen Hörer und kein Mikrofon in der Hand hält?

Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Gemäß Art. 45 Abs. 2 Pkt. 1 des Straßenverkehrsgesetzes ist es dem Fahrzeugführer (einschließlich eines Straßenbahnführers) untersagt, ein Telefon zu benutzen, bei dem der Hörer oder das Mikrofon in der Hand gehalten werden muss. Dies bedeutet, dass das Führen eines Telefonats zulässig ist, sofern eine Freisprecheinrichtung oder ein Headset verwendet wird, das die Hände des Fahrers nicht beansprucht.