3 PktPTOffizielle Nummer: 4032

Stehen dem Straßenbahnführer, der Personen befördert, wenigstens 35 Stunden ununterbrochenen Erholung pro Woche zur Verfügung?

Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Gemäß den allgemeinen Vorschriften des Arbeitsrechts hat jeder Arbeitnehmer, einschließlich eines Straßenbahnfahrers, Anspruch auf eine wöchentliche ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 35 Stunden. Die obligatorische wöchentliche Ruhezeit dient der Sicherstellung einer angemessenen Regeneration, die für die sichere Ausübung des Berufs und die Beförderung von Fahrgästen unerlässlich ist.