2 PktPTOffizielle Nummer: 4054
Sollen Sie in jedem Fall den Sicherheitsabstand von wenigstens 1m vom umfahrenen Fahrzeug, Verkehrsteilnehmer bzw. Hindernis einhalten?
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung legen keinen festen Mindestabstand beim Vorbeifahren fest, sondern schreiben dem Fahrer die Einhaltung eines „sicheren Abstands“ vor, der von der jeweiligen Situation abhängt. Die Pflicht, einen Abstand von mindestens 1 Meter einzuhalten, gilt für den Überholvorgang und nicht für das Vorbeifahren und bezieht sich ausschließlich auf bestimmte Verkehrsteilnehmer, wie Radfahrer, Motorradfahrer oder Fußgänger-Kolonnen.