1 PktBOffizielle Nummer: 1866

Wozu ist man als PKW-Besitzer verfplichtet?

Beschreibung

Art. 81 Abs. 1 und 2 des Straßenverkehrsgesetzes
Erklärung

Richtige Antwort: Das Fahrzeug muss periodischen technischen Untersuchungen unterzogen werden.

Gemäß Art. 81 des Straßenverkehrsgesetzes ist die grundlegende Pflicht des Fahrzeughalters, es zur regelmäßigen technischen Untersuchung vorzuführen. Für einen neuen Personenkraftwagen muss die erste Untersuchung vor Ablauf von 3 Jahren ab dem Datum der Erstzulassung, die zweite vor Ablauf von 2 Jahren nach der ersten Untersuchung und jede weitere jährlich durchgeführt werden.