2 PktTOffizielle Nummer: 4444

Ist der in diesem Zustand, ohne Aufsicht gelassene landwirtschaftliche Schlepper richtig davor gesichert, dass er von einer unbefugten Person in Gang gesetzt wird?

Ist der in diesem Zustand, ohne Aufsicht gelassene landwirtschaftliche Schlepper richtig davor gesichert, dass er von einer unbefugten Person in Gang gesetzt wird?
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Das Zurücklassen des Schlüssels im Zündschloss des Traktors ermöglicht dessen einfache Inbetriebnahme durch eine unbefugte Person. Gemäß den Vorschriften ist der Fahrzeugführer verpflichtet, das Fahrzeug beim Abstellen so zu sichern, dass dessen Benutzung durch unbefugte Personen verhindert wird, was in diesem Fall das Abziehen des Schlüssels erfordert.