2 PktC,C1Offizielle Nummer: 4450
Ist das in diesem Zustand, ohne Aufsicht gelassene Fahrzeug richtig davor gesichert, dass es von einer unbefugten Person in Gang gesetzt wird?

Beschreibung
Art. 46 Abs. 5 des Gesetzes vom 20. Juni 1997 – Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2005, Nr. 108, Pos. 908 mit spät. Änd.)
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Auf dem beigefügten Bild sind im Zündschloss steckende Schlüssel zu sehen, während sich kein Fahrer in der Kabine befindet. Dies ist ein Fehler, da ein so abgestelltes Fahrzeug nicht vor dem Zugriff Dritter geschützt ist. Gemäß Art. 46 Abs. 5 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Fahrzeugführer verpflichtet, das Fahrzeug während des Haltens gegen die unbefugte Inbetriebnahme durch Dritte zu sichern.