1 PktAMOffizielle Nummer: 6046
Dürfen Sie auf einer so gekennzeichneten Straße mit einem leichten vierrädrigen Kraftfahrzeug fahren?
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Die Rechtsgrundlage verweist auf das Zeichen D-9 „Autobahn“, das die Einfahrt auf eine Straße kennzeichnet, die ausschließlich für Kraftfahrzeuge vorgesehen ist, die eine Geschwindigkeit von mindestens 40 km/h erreichen können (gemäß Art. 2 Pkt. 3). Ein leichtes Vierradfahrzeug, dessen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h begrenzt ist, ist aus Gründen der Sicherheit und des Verkehrsflusses auf solchen Straßen nicht zugelassen.