1 PktAMOffizielle Nummer: 6046

Dürfen Sie auf einer so gekennzeichneten Straße mit einem leichten vierrädrigen Kraftfahrzeug fahren?

Beschreibung

§ 48 Abs. 2 der Verordnung über Verkehrszeichen und -signale (GBl. von 2002, Nr. 170, Pos. 1393 mit spät. Änd.) Art. 2 Pkt. 3 und Art. 20 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (GBl. von 2012, Pos. 1137)
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Die Rechtsgrundlage verweist auf das Zeichen D-9 „Autobahn“, das die Einfahrt auf eine Straße kennzeichnet, die ausschließlich für Kraftfahrzeuge vorgesehen ist, die eine Geschwindigkeit von mindestens 40 km/h erreichen können (gemäß Art. 2 Pkt. 3). Ein leichtes Vierradfahrzeug, dessen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h begrenzt ist, ist aus Gründen der Sicherheit und des Verkehrsflusses auf solchen Straßen nicht zugelassen.