3 PktA,A1,A2Offizielle Nummer: 6501
Muss das Kraftrad mit einer Warnblinkanlage ausgerüstet sein?

Erklärung
Richtige Antwort: Nein, aber das ist zulässig.
Gemäß den Vorschriften über die technischen Bedingungen von Fahrzeugen gehört die Warnblinkanlage nicht zur Pflichtausstattung eines Motorrades. Das Gesetz erlaubt jedoch ihre Montage als Zusatzausstattung, die die Sicherheit durch eine verbesserte Sichtbarkeit des stillstehenden Fahrzeugs erhöht.