3 PktA,AM,A1,A2Offizielle Nummer: 6642

Hat jedermann die Pflicht, den Unfallopfern Erste Hilfe zu leisten?

Hat jedermann die Pflicht, den Unfallopfern Erste Hilfe zu leisten?
Erklärung

Richtige Antwort: Ja, weil man einige rettende Maßnahmen selbst durchführen kann.

Nach polnischem Recht ist jeder verpflichtet, einer Person Hilfe zu leisten, die sich in Lebensgefahr oder in der Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung befindet. Diese Pflicht besteht mindestens darin, die Rettungskräfte zu alarmieren, wie den auf dem Foto sichtbaren Rettungsdienst und die Polizei. Im Rahmen der eigenen Möglichkeiten und Fähigkeiten sind außerdem grundlegende Rettungsmaßnahmen bis zu deren Eintreffen zu ergreifen.