3 PktTOffizielle Nummer: 6735

Hat jedermann die Pflicht, den Unfallopfern Erste Hilfe zu leisten?

Hat jedermann die Pflicht, den Unfallopfern Erste Hilfe zu leisten?
Erklärung

Richtige Antwort: Ja, weil man einige rettende Maßnahmen selbst durchführen kann.

Gemäß dem polnischen Recht ist jeder verpflichtet, Unfallopfern Hilfe zu leisten. Diese Pflicht besteht mindestens darin, den Unfallort abzusichern und die Rettungsdienste zu verständigen, was eine Handlung ist, die jeder selbstständig ausführen kann. Die Unterlassung dieser Pflicht ist, sofern man sich dadurch nicht selbst in Gefahr bringt, eine Straftat.