2 PktC,C1Offizielle Nummer: 6752

Wie ist die höchstzulässige Länge einer Fahrzeugkombination, bestehend aus einem Kraftfahrzeug und einem hinter diesem Fahrzeug abgeschleppten Anhänger?

Wie ist die höchstzulässige Länge einer Fahrzeugkombination, bestehend aus einem Kraftfahrzeug und einem hinter diesem Fahrzeug abgeschleppten Anhänger?
Erklärung

Richtige Antwort: 18,75 m.

Gemäß den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts beträgt die maximal zulässige Länge eines Zugs aus einem Kraftfahrzeug (außer einer Sattelzugmaschine) und einem Anhänger 18,75 m. Der auf dem Foto sichtbare Lastkraftwagen mit Anhänger ist ein solcher Zug, für den diese Begrenzung gilt.