3 PktC,C1Offizielle Nummer: 6832
Wo sollen sich am Fahrzeug Tafeln befinden, die darauf hinweisen, dass es gefährliche Stoffe befördert?

Erklärung
Richtige Antwort: Hinten und vorne.
Gemäß den Vorschriften des ADR-Übereinkommens muss ein Fahrzeug, das Gefahrgut befördert, mit zwei orangefarbenen Tafeln gekennzeichnet sein – eine vorn und die andere hinten. Diese Art der Kennzeichnung gewährleistet eine gute Sichtbarkeit und ermöglicht anderen Verkehrsteilnehmern sowie den Rettungsdiensten eine schnelle Identifizierung des Fahrzeugs und der damit verbundenen Gefahr, unabhängig von der Richtung, aus der sie sich nähern.