2 PktD,D1Offizielle Nummer: 6857

Welche maximale Länge darf die Fahrzeugkombination, bestehend aus einem Bus und einem Anhänger, haben?

Welche maximale Länge darf die Fahrzeugkombination, bestehend aus einem Bus und einem Anhänger, haben?
Erklärung

Richtige Antwort: 18,75 m.

Gemäß den Vorschriften des Gesetzes über den Straßenverkehr darf die höchstzulässige Länge einer Fahrzeugkombination, die aus einem Kraftfahrzeug – wie einem Omnibus – und einem Anhänger besteht, 18,75 Meter nicht überschreiten. Es handelt sich um eine allgemeine, gesetzlich für diese Art von Kombination festgelegte Begrenzung, die zur Gewährleistung der Sicherheit und Manövrierfähigkeit auf öffentlichen Straßen eingeführt wurde.