2 PktBOffizielle Nummer: 2281

Hat man in der dargestellten Situation beim Einfädeln in den Verkehr die Pflicht, besonders vorsichtig zu sein?

Beschreibung

Art. 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, das Einfädeln in den Verkehr ist ein Manöver, das besondere Vorsicht erfordert. Gemäß Art. 17 des Straßenverkehrsgesetzes ist ein Fahrer, der sich in den Verkehr einordnet, verpflichtet, einem anderen Fahrzeug oder Verkehrsteilnehmer Vorfahrt zu gewähren. Das bedeutet, Sie müssen alle Fahrzeuge passieren lassen, die auf dem Fahrstreifen fahren, auf den Sie einfahren wollen.