3 PktD,D1Offizielle Nummer: 6865
Wie viele Stunden darf die gesamte Lenkzeit der Fahrers, der die Beförderung im Straßenverkehr ausführt, in zwei aufeinanderfolgenden Wochen betragen?

Erklärung
Richtige Antwort: Höchstens 90 Stunden.
Gemäß den geltenden Vorschriften für die Arbeitszeiten von Berufskraftfahrern darf die Gesamtlenkzeit in zwei aufeinanderfolgenden Wochen 90 Stunden nicht überschreiten. Dabei ist zu beachten, dass die wöchentliche Lenkzeit auf 56 Stunden begrenzt ist. Die Daten über die Lenkzeit werden vom Tachographen aufgezeichnet, dessen beispielhafte Tachoscheibe auf dem Foto zu sehen ist.