3 PktD,D1Offizielle Nummer: 6883

Welchen Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollen Sie einhalten, wenn Sie einen Bus außerhalb geschlossener Ortschaft im Tunnel, der über 500 m lang ist, fahren?

Welchen Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollen Sie einhalten, wenn Sie einen Bus außerhalb geschlossener Ortschaft im Tunnel, der über 500 m lang ist, fahren?
Erklärung

Richtige Antwort: 50 m.

Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung legen die vorgeschriebenen Abstände in Tunneln mit einer Länge von über 500 m außerhalb geschlossener Ortschaften präzise fest. Beim Führen eines Busses muss der Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug 50 Meter betragen. Die Einhaltung dieses Abstands ist entscheidend, um die Sicherheit zu gewährleisten und eine schnelle Reaktion im Falle eines plötzlichen Verkehrsstillstands zu ermöglichen.