3 PktD,D1Offizielle Nummer: 6886
Welcher Abstand soll zwischen organisierten Bus-Kolonnen gehalten werden?
Erklärung
Richtige Antwort: Mindestens 500 m.
Gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung muss der Abstand zwischen organisierten Fahrzeugkolonnen mindestens 500 Meter betragen. Die Einhaltung eines so großen Abstandes ist für die Gewährleistung eines flüssigen Verkehrs und der Sicherheit von entscheidender Bedeutung, da dies anderen Fahrern ermöglicht, sicher in die Lücke zwischen den Kolonnen einzufahren, um beispielsweise ein Überholmanöver durchzuführen.