2 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 2287

Wenn man aus einem Anwesen auf eine Straße hinausfährt, ist man dazu verpflichtet, besonders vorsichtig zu sein?

Beschreibung

Art. 17 Abs. 1 Pkt. 1 und Abs. 2 des Gesetzes vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen)
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Ja, das Verlassen eines Grundstücks, wie im Video gezeigt, ist ein Einfädeln in den Verkehr. Gemäß Art. 17 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Fahrer beim Einfädeln in den Verkehr verpflichtet, besondere Vorsicht walten zu lassen und allen anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt zu gewähren.