2 PktPTOffizielle Nummer: 7046
Dürfen Sie bei der Beteiligung an einem Verkehrsunfall mit Verletzten den Unfallort nach der Benachrichtigung der Rettungsdienste verlassen?

Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Gemäß den Vorschriften ist der Fahrzeugführer bei Beteiligung an einem Verkehrsunfall, bei dem eine Person getötet oder verletzt wurde, verpflichtet, am Unfallort zu bleiben. Ein Entfernen vom Unfallort ist ausschließlich gestattet, um Hilfe zu holen, jedoch ist eine unverzügliche Rückkehr erforderlich. Die alleinige Verständigung der Rettungsdienste entbindet nicht von der Pflicht, bis zum Eintreffen der Polizei und dem Abschluss ihrer Maßnahmen am Unfallort zu verbleiben.
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Soll man vor dem Verlassen der Straßenbahn diese vor einer möglichen Inbetriebnahme durch eine unbefugte Person absichern?
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Dürfen Sie bei der Beteiligung an einem Verkehrsunfall mit Verletzten von der Kreuzung ausfahren, um den Verkehr anderen Fahrzeugen nicht zu behindern?