2 PktPTOffizielle Nummer: 7046

Dürfen Sie bei der Beteiligung an einem Verkehrsunfall mit Verletzten den Unfallort nach der Benachrichtigung der Rettungsdienste verlassen?

Dürfen Sie bei der Beteiligung an einem Verkehrsunfall mit Verletzten den Unfallort nach der Benachrichtigung der Rettungsdienste verlassen?
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Gemäß den Vorschriften ist der Fahrzeugführer bei Beteiligung an einem Verkehrsunfall, bei dem eine Person getötet oder verletzt wurde, verpflichtet, am Unfallort zu bleiben. Ein Entfernen vom Unfallort ist ausschließlich gestattet, um Hilfe zu holen, jedoch ist eine unverzügliche Rückkehr erforderlich. Die alleinige Verständigung der Rettungsdienste entbindet nicht von der Pflicht, bis zum Eintreffen der Polizei und dem Abschluss ihrer Maßnahmen am Unfallort zu verbleiben.