2 PktTOffizielle Nummer: 7177

Soll die landwirtschaftliche Zugmaschine mit einem Feuerlöscher ausgerüstet sein?

Soll die landwirtschaftliche Zugmaschine mit einem Feuerlöscher ausgerüstet sein?
Erklärung

Richtige Antwort: Ja.

Gemäß der Verordnung über die technischen Bedingungen von Fahrzeugen sowie den Umfang ihrer erforderlichen Ausstattung ist ein Feuerlöscher ein obligatorischer Ausrüstungsgegenstand für eine landwirtschaftliche Zugmaschine. Jedes solche Fahrzeug muss, um für den Verkehr zugelassen zu werden, mit einem funktionstüchtigen Feuerlöscher ausgestattet sein, der an einer leicht zugänglichen Stelle angebracht ist.