2 PktD,D1Offizielle Nummer: 7211
Welche Geschwindigkeit lässt ein genehmigter Geschwindigkeitsbegrenzer, mit dem Busse ausgerüstet sind, nicht überschreiten?

Erklärung
Richtige Antwort: 100 km/h.
Gemäß den Vorschriften über die technische Beschaffenheit von Fahrzeugen muss jeder Omnibus mit einem typgenehmigten Geschwindigkeitsbegrenzer ausgestattet sein. Diese Vorrichtung ist so eingestellt, dass der Fahrzeugführer eine Geschwindigkeit von 100 km/h nicht überschreiten kann, was der Gewährleistung der Sicherheit in der Personenbeförderung dient.