2 PktC,C1Offizielle Nummer: 7531

Ein Langholz darf auf einem Rungen-Langholzwagen hinten nicht mehr herausragen als:

Erklärung

Richtige Antwort: 5 m.

Gemäß den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts darf die Ladung beim Transport von Langholz auf einem Rungenanhänger nach hinten um höchstens 5 m hinausragen. Dies ist eine besondere Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz, der das Hinausragen der Ladung nach hinten auf 2 m begrenzt.