1 PktA,A1,A2Offizielle Nummer: 7559

Der Erwerb eines Motorrads ist beim Landrat innerhalb einer unüberschreitbaren Frist anzuzeigen, die beträgt:

Erklärung

Richtige Antwort: Bis 30 Tage.

Gemäß den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes ist der neue Eigentümer eines auf dem Hoheitsgebiet Polens zugelassenen Fahrzeugs verpflichtet, diesen Sachverhalt bei der Zulassungsbehörde zu melden. Für die Erledigung dieser Formalität ist eine Frist von höchstens 30 Tagen ab dem Datum des Fahrzeugerwerbs vorgesehen, beispielsweise ab dem Tag des Abschlusses des Kaufvertrags.