3 PktAMOffizielle Nummer: 7587
Welcher Abstand ist beim Überholen einer Fußgänger-Kolonne mit einem Moped zu halten?
Erklärung
Richtige Antwort: Ein Sicherheitsabstand, aber mindestens 1 m.
Gemäß Art. 24 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes ist der Fahrzeugführer beim Überholen einer Fußgängerkolonne verpflichtet, einen Abstand von nicht weniger als 1 Meter einzuhalten. Dies ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand, dessen Ziel es ist, die Sicherheit dieser Gruppe ungeschützter Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Dabei ist zu beachten, dass dieser Abstand stets sicher sein muss, d. h. an die Geschwindigkeit und die herrschenden Bedingungen angepasst.