1 PktTOffizielle Nummer: 7622
Welche der genannten Maßnahmen hat man als Eigentümer eines Ackerschleppers zu treffen?

Erklärung
Richtige Antwort: Den Landrat über den Verkauf des Fahrzeugs binnen 30 Tage ab dem Verkauf in Kenntnis zu setzen.
Gemäß den Vorschriften des Gesetzes über den Straßenverkehr ist der Eigentümer eines zugelassenen Fahrzeugs verpflichtet, der zuständigen Behörde dessen Veräußerung anzuzeigen. Diese Pflicht gilt auch für eine landwirtschaftliche Zugmaschine, und die Frist für ihre Erfüllung beträgt 30 Tage ab dem Verkaufsdatum.