3 PktTOffizielle Nummer: 7703

Beim Verdacht des Extremitätenbruchs sollen beim Verletzten stabilisiert werden:

Erklärung

Richtige Antwort: Sowohl die Bruchstelle als auch die Gelenke oberhalb und unterhalb der Bruchstelle.

Gemäß der Grundregel der Ersten Hilfe bei Knochenverletzungen (der sog. Pott’schen Regel) ist nicht nur die Bruchstelle selbst, sondern auch die beiden benachbarten Gelenke ruhigzustellen. Dieses Vorgehen verhindert wirksam eine Verschiebung von Knochenfragmenten, was das Risiko zusätzlicher Verletzungen von Blutgefäßen, Nerven sowie Weichteilen minimiert und zudem die Schmerzen bei der verletzten Person erheblich lindert.