2 PktC,C1Offizielle Nummer: 7725

Die beförderte Ladung darf von der Vorderseite des Fahrzeuges wie folgt nicht hinausragen:

Erklärung

Richtige Antwort: Der Abstand darf nicht größer sein als 0,5 m ab der vorderen Umrißlinie des Fahrzeugs und größer als 1,5 m ab dem Sitz des Fahrzeuglenkers.

Gemäß Art. 61 Abs. 6 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes darf eine nach vorne hinausragende Ladung nicht zwei Grenzwerte gleichzeitig überschreiten. Sie darf nicht mehr als 0,5 m über die vordere Begrenzungsebene des Fahrzeugs sowie nicht weiter als 1,5 m vom Fahrersitz hinausragen. Diese Vorschriften haben den Zweck, eine angemessene Sicht des Fahrers sowie die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.