1 PktA,B,C,D,T,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 2432

Sollen Sie in der dargestellten Situation während des Notrufs allererst den Vorfallort bestimmen?

Beschreibung

Straßenverkehrsgesetz (GBl. von 2012, Pos. 1137, mit späteren Änderungen) Art. 44. 2. Ist bei dem Unfall eine Person getötet oder verletzt worden, ist der Fahrzeugführer außerdem verpflichtet: 1) den Unfallopfern die notwendige Hilfe zu leisten und einen Rettungswagen und die Polizei zu rufen
Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Zuerst sollten Sie den Ort des Geschehens angeben, damit die Rettungsdienste wissen, wohin sie fahren müssen, falls die Verbindung unterbrochen wird.