3 PktD,D1Offizielle Nummer: 7855

Wie viele Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sind im Falle eines Staus im Tunnel einzuhalten?

Wie viele Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sind im Falle eines Staus im Tunnel einzuhalten?
Erklärung

Richtige Antwort: mindestens 5 m

Gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung ist der Fahrzeugführer verpflichtet, in einem Tunnel bei einem durch die Verkehrsbedingungen oder Verkehrsvorschriften bedingten Halt einen Abstand von nicht weniger als 5 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten. Der auf dem Bild sichtbare Verkehrsstau ist genau eine solche Situation. Die Einhaltung dieses Abstands dient der Gewährleistung der Sicherheit und soll beispielsweise den Rettungsdiensten im Falle eines Unfalls den Zugang ermöglichen.