2 PktA,B,C,D,AM,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 10698

Gewähren in der dargestellten Situation die Fahrer des roten und des grünen Fahrzeugs vorschriftsmäßig die Durchfahrt eines Blaulichtsfahrzeugs, indem sie die sog. Rettungsgasse bilden?

Gewähren in der dargestellten Situation die Fahrer des roten und des grünen Fahrzeugs vorschriftsmäßig die Durchfahrt eines Blaulichtsfahrzeugs, indem sie die sog. Rettungsgasse bilden?

Beschreibung

Art. 9 Abs. 2 Punkt 2 des Gesetzes vom 20.06.1997 Straßenverkehrsgesetz, einh. Text GBl. von 2020 Pos. 110.
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

Nach den Regeln zur Bildung einer sogenannten „Rettungsgasse“, die in Art. 9 Abs. 2 festgelegt sind, ist der Fahrer auf der äußersten linken Fahrspur verpflichtet, so weit wie möglich an den linken Fahrbahnrand zu fahren, und die Fahrer auf den übrigen Fahrspuren so weit wie möglich an den rechten Rand. In der gezeigten Illustration fahren das grüne Fahrzeug (auf der linken Spur) und das rote Fahrzeug (auf der Nachbarspur) mittig auf ihren Spuren, anstatt an den Rand zu fahren, wodurch sie keinen ordnungsgemäßen Platz für das Einsatzfahrzeug schaffen.