2 PktA,B,C,D,T,PT,A1,A2,B1,C1,D1Offizielle Nummer: 10731

Befolgte der hier anhaltende LkW-Fahrer die geltenden Vorschriften?

Beschreibung

Art. 9 Abs. 2 Punkt 1
Erklärung

Richtige Antwort: Nein

In einer Stausituation und bei der Durchfahrt eines Einsatzfahrzeugs ist der Fahrer verpflichtet, dessen Durchfahrt durch Bildung einer sogenannten Rettungsgasse zu erleichtern. Gemäß Art. 9 Abs. 2 Punkt 1 ist der Fahrer auf der äußersten linken Fahrspur (in diesem Fall das Fahrzeug, aus dem der Film aufgenommen wurde) verpflichtet, an den linken Rand der Spur zu fahren. Der Fahrer hielt in der Mitte der Spur an, anstatt an die linke Barriere heranzufahren, was ein fehlerhaftes Verhalten darstellt.