2 PktD,D1Offizielle Nummer: 10807
Der Transport eines Kindes in einem Festhaltegerät rückwärts zur Fahrtrichtung auf dem Vordersitz eines Kraftwagens, der mit einem Beifahrerairbag ausgestattet ist, ist:
Erklärung
Richtige Antwort: zulässig, soweit der Airbag beim Transport nicht aktiv ist.
Die Vorschriften verbieten die Beförderung eines Kindes in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz auf dem Vordersitz bei aktivem Airbag, da dessen Auslösung im Falle eines Unfalls eine tödliche Gefahr darstellen würde. Der sich mit enormer Wucht entfaltende Airbag würde gegen die Rückseite des Kindersitzes prallen, was tragische Kopf- und Wirbelsäulenverletzungen des Kindes zur Folge haben könnte. Daher ist eine solche Beförderung nur dann gestattet, wenn sichergestellt wurde, dass der Beifahrerairbag deaktiviert ist.