2 PktD,D1Offizielle Nummer: 10820

Wenn eine Person trotz des Bescheids bezüglich des Einbehalts ihres Führerscheins für 3 Monate weiterhin Fahrzeug führt, verlängert der Landrat die Einbehaltsfrist bis:

Erklärung

Richtige Antwort: 6 Monaten.

Gemäß den geltenden Vorschriften stellt das Führen eines Fahrzeugs während der Dauer eines Fahrverbots eine schwerwiegende Rechtsverletzung dar. In einem solchen Fall verlängert der Landrat die Dauer des Fahrverbots zwingend von 3 auf 6 Monate. Dies ist eine Sanktion für die Missachtung der ursprünglichen Verwaltungsentscheidung über das Fahrverbot.