2 PktD,D1Offizielle Nummer: 10838

Der Fahrer eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs, welches sich auf dem Territorium Polens am Verkehr beteiligt, soll mitführen und auf Verlangen eines berechtigten Organs vorzeigen:

Erklärung

Richtige Antwort: ein seine Fahrerlaubnis bestätigendes Dokument, anders als der im Inland ausgestellte Führerschein.

Jeder Fahrzeugführer ist auf dem Gebiet der Republik Polen verpflichtet, ein Dokument zum Nachweis der Fahrberechtigung mit sich zu führen. Im Falle eines Fahrers, der ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug führt, ist ein solches Dokument zumeist der von einem anderen Staat ausgestellte nationale oder internationale Führerschein, also ein anderes Dokument als der polnische Führerschein.