3 PktAMOffizielle Nummer: 10947
Wenn Sie das vorausfahrende Fahrzeug rechts überholen, sollen Sie einen Mindestsicherheitsabstand 1 m von ihm einhalten?
Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung ist der Fahrzeugführer verpflichtet, beim Überholen eines Fahrrads einen Abstand von mindestens 1 Meter einzuhalten. Da auf der Aufnahme ein Radfahrer überholt wird, ist dieser Grundsatz anzuwenden und zur Gewährleistung der Sicherheit ein seitlicher Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.