2 PktAMOffizielle Nummer: 10953

Sollen Sie in dieser Situation die Ausführung eines Manövers zeitgerecht signalisieren?

Erklärung

Richtige Antwort: Ja

Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung ist der Fahrzeugführer verpflichtet, die Absicht, die Fahrtrichtung oder den Fahrstreifen zu wechseln, rechtzeitig und deutlich anzuzeigen. In der dargestellten Situation zweigt der Fahrstreifen, auf dem Sie fahren, von der Hauptfahrbahn ab, sodass Sie zum Weiterfahren geradeaus faktisch den Fahrstreifen wechseln müssen. Dieses Manöver erfordert das Einschalten des entsprechenden Fahrtrichtungsanzeigers.