1 PktAOffizielle Nummer: 11070
Ein Inhaber des Führerscheins Klasse AM, A1, A2, A ist verpflichtet, den Landrat über die Zerstörung dieses Dokuments bis zur Unkenntlichkeit innerhalb von ... zu benachrichtigen:
Erklärung
Richtige Antwort: 30 Tagen von diesem Vorfall
Gemäß den Vorschriften des Gesetzes über Fahrzeugführer ist jeder Führerscheininhaber verpflichtet, dem zuständigen Landrat (Kreisverwaltung) die Zerstörung des Dokuments in einem Maße zu melden, das dessen Unleserlichkeit zur Folge hat. Die gesetzliche Frist für die Erledigung dieser Formalität beträgt 30 Tage ab dem Eintritt des Ereignisses. Diese Verpflichtung gilt für Inhaber aller Führerscheinklassen.