1 PktAMOffizielle Nummer: 11131
Wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, sollen Sie die erste Hilfe leisten?

Erklärung
Richtige Antwort: Ja
Gemäß den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes ist jeder Fahrzeugführer, der an einem Verkehrsunfall mit Personenschaden beteiligt ist, gesetzlich verpflichtet, die notwendige Hilfe zu leisten. Diese Pflicht umfasst nicht nur die Absicherung der Unfallstelle, sondern auch unmittelbare lebensrettende Maßnahmen, und ihre Nichterfüllung ist strafbar.