3 PktAMOffizielle Nummer: 11215
Sind Sie in dieser Situation berechtigt, den Radfahrer an der rechten Seite zu überholen?
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Gemäß dem allgemeinen Grundsatz ist der Überholvorgang von der linken Seite durchzuführen. In dieser Situation gibt es auf der rechten Seite des Radfahrers keinen ausgewiesenen Fahrstreifen, sondern lediglich einen Teil der Fahrbahn, was eine vorschriftsmäßige Durchführung des Manövers unter Einhaltung des erforderlichen, sicheren Seitenabstands unmöglich macht.