3 PktAMOffizielle Nummer: 11224
Können Sie in dieser Situation den Radfahrer an der linken Seite überholen, wenn Sie den Mindestabstand 1m einhalten?
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Es ist verboten, ein Fahrzeug auf einem Fußgängerüberweg und unmittelbar davor zu überholen. Ein Fahrrad gilt nach den Vorschriften als Fahrzeug, und die Situation findet unmittelbar vor einem gekennzeichneten Fußgängerüberweg statt. Aus diesem Grund ist das Überholmanöver an dieser Stelle verboten, obwohl die Möglichkeit besteht, den erforderlichen Seitenabstand einzuhalten.