3 PktAMOffizielle Nummer: 11242
Dürfen Sie in dieser Situation den Radfahrer ohne Einhaltung des 1m-Seitenabstands überholen?
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Gemäß den Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes ist der Fahrzeugführer verpflichtet, beim Überholen eines Fahrrads besondere Vorsicht walten zu lassen. Es ist ein sicherer Abstand zum überholten Radfahrer einzuhalten, der nicht weniger als 1 Meter betragen darf.