1 PktAMOffizielle Nummer: 11261
Wenn Sie an einem Verkehrsunfall ohne Verwundete beteiligt sind, sollen Sie Polizei benachrichtigen?
Erklärung
Richtige Antwort: Nein
Die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung schreiben vor, die Polizei nur dann zu verständigen, wenn bei einem Verkehrsunfall Personen verletzt oder getötet wurden. Wenn bei dem Unfall niemand zu Schaden gekommen ist und lediglich Sachschaden entstanden ist, wird dieser als Unfall mit reinem Sachschaden eingestuft. In einem solchen Fall können sich die Beteiligten auf die Erstellung einer gemeinsamen Erklärung über den Verkehrsunfall für den Versicherer beschränken.