3 PktC,C1Offizielle Nummer: 11429
Soll man bei einem Betroffenen, der versehentlich eine ätzende Flüssigkeit geschluckt hat, Erbrechen provozieren?
Erklärung
Richtige Antwort: Nein, auf keinen Fall.
Das Herbeiführen von Erbrechen ist strengstens verboten, da der zurückkehrende Mageninhalt mit der ätzenden Substanz sekundäre, oft gefährlichere chemische Verätzungen der Mundhöhle und der Speiseröhre verursacht. Es besteht außerdem die tödliche Gefahr, sich zu verschlucken, wodurch die ätzende Substanz in die Atemwege gelangen kann.