2 PktC,C1Offizielle Nummer: 11440

Der in einem LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t eingebaute Geschwindigkeitsbegrenzer sollte auf eine Höchstgeschwindigkeit eingestellt werden von:

Erklärung

Richtige Antwort: 90 km/h.

Gemäß den Vorschriften über die technischen Anforderungen an Fahrzeuge muss ein Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t zwingend mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgestattet sein. Diese Vorrichtung muss so eingestellt sein, dass sie verhindert, dass das Fahrzeug eine Geschwindigkeit von mehr als 90 km/h erreicht. Es ist zu beachten, dass dies eine technische Anforderung an das Fahrzeug ist und nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die für ein solches Fahrzeug maximal 80 km/h beträgt.