3 PktC,C1Offizielle Nummer: 11513
Welche der genannten Maßnahmen ist zu treffen, wenn Sie bei der Versorgung von Verkehrsunfallopfern bei einer der betroffenen Personen festgestellt haben, dass sie keinen Pulsschlag mehr hat und nicht mehr atmet?
Erklärung
Richtige Antwort: Die verletzte Person ist aus dem Unfallfahrzeug zu bergen, anschließend ist es mit den Wiederbelebungsmaßnahmen zu beginnen.
Die Feststellung eines Atemstillstands bei einem bewusstlosen Verletzten bedeutet einen plötzlichen Kreislaufstillstand, was einen Zustand unmittelbarer Lebensgefahr darstellt. Um eine Herz-Lungen-Wiederbelebung wirksam durchzuführen, muss der Verletzte auf einer harten und ebenen Unterlage liegen. Aus diesem Grund hat die Bergung aus dem Fahrzeug in dieser Situation Priorität, da sie die Durchführung lebensrettender Maßnahmen ermöglicht.